Dienstag, 28. Februar 2012
Schkeuditz. Mit Veröffentlichung im Sächsischen Gesetz- und
Verordnungsblatt am 14.02.2012 ist die Verordnung der Sächsischen
Staatsregierung zur Festsetzung der Lärmschutzbereiche für den Flughafen
Leipzig/Halle am 15.02.2012 in Kraft getreten. Grundlagen der Verordnung
sind die bundesgesetzlichen Regelungen im Gesetz zum Schutz gegen
Fluglärm. Für den auf dem Gebiet der Stadt Schkeuditz angesiedelten
Flughafen werden die Lärmschutzbereiche unterschieden in zwei
Tag-Schutzzonen - Tagschutzzone 1 und 2 - und eine Nachtschutzzone. Die
festgeschriebenen Schutzzonen liegen vollständig innerhalb des
Nachtschutzgebietes, das die Landesdirektion Leipzig im Juli 2009 neu
festgelegt hat. Auf der Grundlage dieser Schutzzonen erhalten die
betroffenen Grundstückseigentümer einen Anspruch auf baulichen
Schallschutz.
Wie die Behörde vergangene Woche mitteilte, wird das Kartenwerk, in dem
die neuen Schutzzonen sowie die Grundstücksgrenzen eingetragen sind, den
betroffenen Gemeinden im Maßstab 1:5000 zur Verfügung gestellt. Im
Internet steht es unter http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/3500.htm für
jedermann zum Herunterladen bereit. Weitere Informationen finden Sie auf
den Internetseiten der Landesdirektion Leipzig.
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