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Verordnung zur Festsetzung der Lärmschutzbereiche für den Flughafen Leipzig/Halle in Kraft getreten
 

Dienstag, 28. Februar 2012
Schkeuditz.
Mit Veröffentlichung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 14.02.2012 ist die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Festsetzung der Lärmschutzbereiche für den Flughafen Leipzig/Halle am 15.02.2012 in Kraft getreten. Grundlagen der Verordnung sind die bundesgesetzlichen Regelungen im Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm. Für den auf dem Gebiet der Stadt Schkeuditz angesiedelten Flughafen werden die Lärmschutzbereiche unterschieden in zwei Tag-Schutzzonen - Tagschutzzone 1 und 2 - und eine Nachtschutzzone. Die festgeschriebenen Schutzzonen liegen vollständig innerhalb des Nachtschutzgebietes, das die Landesdirektion Leipzig im Juli 2009 neu festgelegt hat. Auf der Grundlage dieser Schutzzonen erhalten die betroffenen Grundstückseigentümer einen Anspruch auf baulichen Schallschutz.
Wie die Behörde vergangene Woche mitteilte, wird das Kartenwerk, in dem die neuen Schutzzonen sowie die Grundstücksgrenzen eingetragen sind, den betroffenen Gemeinden im Maßstab 1:5000 zur Verfügung gestellt. Im Internet steht es unter http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/3500.htm für jedermann zum Herunterladen bereit. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesdirektion Leipzig.