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Abgewählte Bürgermeisterin darf zurück ins Amt
 

Freitag, 30. Juli 2010
Gemeinde Trossin/Leipzig.
Ines Pfundt, Bürgermeisterin der Gemeinde Trossin, darf in ihr Amt zurück. Das hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichtes in Leipzig entschieden. Der Gemeinderat hatte ein Abwahlverfahren gegen die im Jahr 2008 gewählte Bürgermeisterin eingeleitet. Ihr waren unter anderem Amtsmissbrauch und Missachtung des Datenschutzes vorgeworfen worden. Im Januar 2010 wurde Pfundt dann von 65 Prozent der Einwohnern abgewählt. Dagegen hatte die Bürgermeisterin geklagt und gestern vor Gericht Recht bekommen. In der Urteilsbegründung hieß es, ein Abwahlverfahren sei nur rechtens, wenn dafür triftige, in der Amtsführung liegende Gründe vorlegen. Das sei hier nicht der Fall.