news
B87n und B6n - wichtige Verkehrsprojekte im Landkreis Nordsachsen
 

Freitag, 29. Januar 2010
Landkreis Nordsachsen.
Zur B87n und B6n hat das Landratsamt Nordsachen folgende Pressemitteilung herausgegeben: Grundlagen für die planerische Entscheidung für neue oder auszubauende Fernstraßen bilden das Fernstraßenausbaugesetz vom 20.01.2005 und der dazugehörige Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen. Dem Gesetz ging die Aufstellung des Bundesverkehrswegeplanes 2003 (Beschluss der Bundesregierung) voraus.

Aus der Sicht der Kreisentwicklung haben die im Bedarfsplan enthaltenen Projekte B 87n und B 6n für den Landkreis Nordsachsen eine herausragende wirtschaftliche Bedeutung als leistungsstarke überregionale Verkehrsachsen von West nach Ost für den großräumigen und überregionalen Verkehr. Es sind Entlastungen des nachgeordneten Netzes, bessere Verkehrsbeziehungen in der Region und ein Profitieren unserer Wirtschaftsstandorte zu erwarten. Die Vertreter aus Politik und Wirtschaft unserer Region haben sich überwiegend nachdrücklich und parteiübergreifend für die Aufnahme der Neubauprojekte in die Bundesplanung und für eine zügige Umsetzung eingesetzt.

Das Landratsamt Nordsachsen als Fachbehörde mit vielfältigen Aufgabenzuweisungen aber zugleich auch als Behörde für die Selbstverwaltungsaufgaben des Landkreises wird in die Planverfahren zu Bundesstraßen vom Planungsträger (Autobahnamt Sachsen, Straßenbauamt Leipzig) als Träger öffentlicher Belange einbezogen und hat dazu eine Reihe von Stellungnahmen abgegeben. Die Koordinierung dieser Stellungnahmen im Hause unter Einbeziehung aller betroffenen Bereiche übernimmt das Sachgebiet Planung des Bauordnungs- und Planungsamtes. Das Landratsamt muss dabei, wie bei allen Stellungnahmen zu Maßnahmen anderer Planungsträger eine neutrale und unvoreingenommene Grundposition waren. Der Landkreis ist nicht selbst Planungsträger und führt auch nicht die Verwaltungsverfahren die bis zur Genehmigung der Durchführung des Baus erforderlich sind. Die Baulast für die Bundesstraßen liegt bei der Bundesrepublik Deutschland und wird im Auftrag des Bundes von den Ländern durch deren Fachbehörden vollzogen.

Nach der Aufnahme in den Bedarfsplan für Bundesfernstraßen verläuft der Verfahrensweg bis zum Bau in der Regel wie folgt:

  • Raumordnungsverfahren 1:25 000
  • Linienbestimmung 1:5000
  • Vorentwurf (ggf. abschnittsweise) 1:5000
  • Genehmigungsplanung 1:000
  • Planfeststellungsverfahren 1:1000
  • Ausführungsplanung 1:1000/500
  • Vergabeverfahren
  • Bauausführung

Im Raumordnungsverfahren und Planfeststellungsverfahren (in Sachsen durch die Landesdirektion durchgeführt) erfolgt eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen und zugehörigen Umweltuntersuchungen.
Ist zur raumordnerischen Einordnung des Vorhabens eine Fortschreibung der Regionalplanung erforderlich wie im Falle der B87n in der Planungsregion Westsachsen, so erfolgt auch hier eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch Auslegung. In diesem Fall ist der Landkreis NOS als Träger der Regionalplanung (mit dem LK Leipzig und der Stadt Leipzig) auch in einer planenden Funktion. Der Detaillierungsgrad der Planung nimmt bis zur Ausführungsplanung Schritt für Schritt zu. Die Antragsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren sind dann flurstücksscharf.Für die Gemeinden und die Bürger vor Ort, die die örtlichen Verhältnisse am besten kennen besteht die Möglichkeit, sich intensiv in den Planungsprozess einzubringen.

Für B 87n und B 6n liegt dem Landratsamt Nordsachsen bezüglich der eingangs erläuterten Verfahrensabfolge nachfolgender Kenntnisstand vor:
 

Bundesstraße B 87n:
 

Ausgangssituation
  • Ausbau einer verkehrsgerechten und leistungsfähigen Fernstraßenverbindung im Zuge der großräumigen Verbindungsachse Leipzig-Eilenburg-Torgau-BAB A 13 (Brandenburg)-Cottbus-Frankfurt(O.)-Poznan verankert als wichtige Infrastrukturmaßnahme in den geltenden Raumordnungs- und Fachplänen des Freistaates Sachsen und Brandenburgs.
  • Aufnahme in die Fernstraßenplanung des Bundes u.a. durch langjährige Forderungen und Aktivitäten der regionalen Akteure aus Politik und Wirtschaft (Projekt A 16; „Leipzig-Lausitz-Trasse“); Unterstützung des Freistaates
  • Planungsträger ist das Autobahnamt Sachsen, Baulastträger die Bundesrepublik Deutschland
Wichtige Eckdaten
  • Gesamtlänge zwischen BAB A14 und Ortslage Löhsten in Brandenburg ca. 61 km
  • 50 km bis Zwethau 4-streifig, dann 2-streifig
  • Anbindungen B6n und B183 werden separat untersucht
  • Kosten über 350 Mio.€
  • Prognosebelegungen (Kfz/24h) Horizont 2020 je nach Trassenvariante zwischen Leipzig und EB 20 000 bis 47 000; zwischen EB und TO ca. 18 000 bis 20 000
  • Untersuchungsraum für die UVS im ROV 415 km²
  • Das Autobahnamt hat im Zuge der Variantenuntersuchungen im Rahmen der Antragsunterlagen ROV einen Trassenvorschlag unterbreitet, der jedoch noch keine Vorzugsvariante darstellt
Verfahrensablauf
  • Fortschreibung des Regionalplans der Planungsregion Westsachsen durch den Regionalen Planungsverband Westsachsen (Landkreise Nordsachsen und Leipzig sowie Stadt Leipzig als Träger)
  • Durchführung eines Raumordnungsverfahrens durch die Höhere Raumordnungsbehörde (Landesdirektion Leipzig)
  • Linienbestimmung -> Vorentwurf -> Genehmigungsplanung -> Planfeststellungsverfahren -> Ausführungsplanung ->Vergabeverfahren -> Bauausführung
Verfahrensstand
  1. Teilfortschreibung des Regionalplans Westsachsen mit strategischer Umweltprüfung (Umweltbericht)
 
  • Soll regionalplanerische Festlegungen innerhalb des Trassenkorridors für die B87n mit den Erfordernissen dieses überregionalen Straßenbauvorhabens in Einklang bringen
  • Aufstellungsbeschluss der Verbandsversammlung am 23.05.08
  • Beteiligung TÖB zum Rohentwurf nach §6(1) SächsLPlG September/Oktober 2008
  • Abwägung März 2009
  • Anhörung TÖB und öffentliche Auslegung nach §6(2) SächsLPlG im August/September 2009
  • Eingang von über 2000 Stellungnahmen (ca. 1900 von Bürgern der Stadt Taucha und der Gemeinde Borsdorf); Auswertung und Erarbeitung von Abwägungsvorschlägen durch die Planungsstelle des Verbandes dauert voraussichtlich bis Ende März 2010 (Beschlusslage der Verbandsversammlung)
  • Verzögerung des Satzungsbeschlusses, der Genehmigung der Satzung und des Eintretens der Rechtskraft um ca. 6 Monate. Der Regionale Planungsverband wird die Auswertung der Stellungnahmen mit äußerster Sorgfalt und Ernsthaftigkeit behandeln und eine Stellungnahme zum ROV erst nach dem Abwägungsbeschluss der Verbandsversammlung abgeben. Die Regionale Planungsstelle ist beauftragt, mit den Schlüsselbeteiligten Gespräche zu führen.
  • Satzung ist durch Normenkontrollklage beim OVG Bautzen angreifbar
  1. Raumordnungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsuntersuchung
 
  • Basiert auf der Fortschreibung des Regionalplans und kann erst nach dessen Rechtskraft abgeschlossen werden
  • Antrag wurde durch das Autobahnamt Sachsen im Juli 2009 bei der LDL gestellt; am 28.09.09 eröffnet
  • Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und öffentliche Auslegung Oktober-Dezember 2009
  • Stellungnahme LRA vom 27.11.2009
  • ROV wird mit einer raumordnerischen Beurteilung abgeschlossen die die öffentlichen Planungsträger bindet; Kein Bescheid - kein Rechtsmittel.
Als Schwerpunkte bei der Entscheidungsfindung stellen sich die möglichen Trassen der Ortsumgehung Torgau und vor allem des Abschnittes zwischen Eilenburg und der Bundesautobahn A 14 dar. Das belegen auch die deutlichen Reaktionen in der Öffentlichkeit, die sich in zahlreichen Einwänden und Hinweisen zu den o.g. Verfahren und der Bildung von Bürgerinitiativen zeigen.
 

Bundesstraße B 6n:
 

Ausgangssituation
  • Das Vorhaben B 6n liegt im besonderen Interesse des Landes Sachsen Anhalt, hat aber auch als Ost-West-Magistrale in Richtung Nordharz für Sachsen und Brandenburg große Bedeutung. Im Bedarfsplan ist der den Landkreis NOS berührende Ab-schnitt als 2-streifiger Neubau im weiteren Bedarf (Realisierung nach 2015) mit Planungsrecht und besonderem naturschutzfachlichem Planungsauftrag aufgenommen.
  • Im regionalen Entwicklungsplan Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg (seit 29.01.06 in Kraft) erfolgt eine Darstellung (in dem für NOS und Bad Düben relevanten Bereich) als Hauptverkehrsstraße mit Landesbedeutung in Planung mit näherem Abstimmungsbedarf.
  • Im 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes Sachsen-Anhalt (Stand Ende 2009) erfolgt die kartographische Darstellung als autobahnähnliche Fernstraße in Planung. Die textliche Formulierung im Ziel 77 des LEP lautet: Verlängerung der B 6n von der A 14 zur A 9 und über Sachsen-Anhalt hinaus als überregionale Verkehrsachse in Richtung Osten.
Verfahrensablauf
  • Über den Stand von Planungsverfahren über die Landesplanungsebene in Sachsen-Anhalt hinaus ist uns noch nichts bekannt geworden.
Zusammenhang mit der Verkehrssituation in Bad Düben
  • Durch die Kurstadt Bad Düben verlaufen 3 Bundesstraßen, die entsprechende Belastungen mit sich bringen. Obwohl in den letzten Jahren verkehrstechnische und –organisatorische Veränderungen realisiert werden konnten (z.B. neue Nordtangente und Umbau der Parkstraße zum Fußgängerbereich, Zweirichtungsverkehr der Neuhofstraße/Bitterfelder Straße und Entlastung der Lutherstraße, Gustav-Adolf-Straße) konnten die Verkehrsprobleme bisher nicht zufriedenstellend gelöst werden. Eine 2007 gegründete Bürgerinitiative ringt seitdem um eine Ortsumfahrung im Zuge der B 2, die allerdings eine neue Muldebrücke erforderlich macht.
  • Das Landratsamt unterstützte dieses Ansinnen u.a. durch die Umsetzung konkreter verkehrsorganisatorischer Maßnahmen und verstärkte umfangreiche Kontrolltätigkeit.
  • Durch den Landrat wurde der Gedanke einer Ortsumfahrung für Bad Düben in Verbindung mit einer für den Landkreis insgesamt bedeutenden weiteren Muldequerung in verkehrspolitischen Foren in Bad Düben und gegenüber den Entscheidungs-trägern auf Landes- und Bundesebene immer mit getragen und unterstützt.
  • Dabei wurden Planungen, wie die einer B 6n in Lösungsmodelle einbezogen, so auch die wiederholt durch Dr. Rohde (SMWA) angeregte und seiner Meinung nach am realistischsten erscheinende Lösung mit einer Süd-Ost-Umgehung.
  • Zielstellung ist so nach derzeitiger Herangehensweise die Entlastung der Stadt Bad Düben durch eine Verbindung von B 2 zur derzeit in der Trassierung nicht feststehenden B 6n (nördlich von Bad Düben) über Staatsstraßen herzustellen (siehe schematische Karte als Anlage, die nur dieses Prinzip verdeutlichen soll).
  • Dieser Abschnitt, einschließlich neuer Muldebrücke, müsste in den Landesverkehrsplan Sachsen eingeordnet und mit Landesmitteln gebaut werden.
Handlungsbedarf/Ausblick
  • Die Verbindung dreier Bundesländer – Sachsen-Anhalt, Sachsen und Brandenburg – durch eine leistungsfähige Trasse ist als verkehrspolitisch und wirtschaftlich bedeutsam einzuschätzen. Darüber hinaus verbindet sie Mitteldeutschland mit Ost-Deutschland/Polen einerseits und West- und Norddeutschland über den Harz andererseits.
  • Es besteht die Chance und Möglichkeit unter Berücksichtigung des Neubaus B 6n eine örtliche Verkehrslösung für die Kurstadt Bad Düben in Form einer Ortsumfahrung verbunden mit einer weiteren Muldequerung im Landkreis (es gibt derzeit nur zwei) zu erreichen. Diese deutliche Botschaft brachte Landrat Czupalla im letzten Jahr aus Dresden mit, als er sich für die Beschleunigung der Brückensanierung einsetzte.
  • Im gegenwärtigen frühen Planungsstadium mit nur ungefährem Wissensstand sollte diese Chance nicht zerredet werden. Die B 6n muss grundsätzlich gebaut werden, über die Details kann in den weiteren Planungsphasen gesprochen werden. Genehmigungen für derartige Großvorhaben, das gilt ebenso für die B 87n, sind nur dann zügig erreichbar wenn die Maßnahmenträger den Konsens mit den vom Vorhaben Betroffenen und Berührten suchen und zu gut abgewogenen tragfähigen Lösungen kommen.

Anlage 1 (Auszug aus dem "Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen" des Fernstraßenausbaugesetzes vom 20.01.2005)
Anlage 2 (Maßnahmen des Fernstraßenausbaugesetzes an Bundesstraßen im Landkreis Nordsachsen)
Anlage 3 (Schematische Darstellung mögliche B 6n und Süd-Ost-Umgehung Bad Düben)