Freitag, 29. Januar 2010
Landkreis Nordsachsen. Zur B87n und B6n hat das Landratsamt
Nordsachen folgende Pressemitteilung herausgegeben: Grundlagen für die
planerische Entscheidung für neue oder auszubauende Fernstraßen bilden
das Fernstraßenausbaugesetz vom 20.01.2005 und der dazugehörige
Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen. Dem Gesetz ging die Aufstellung
des Bundesverkehrswegeplanes 2003 (Beschluss der Bundesregierung)
voraus.
Aus der Sicht der Kreisentwicklung haben die im Bedarfsplan
enthaltenen Projekte B 87n und B 6n für den Landkreis Nordsachsen eine
herausragende wirtschaftliche Bedeutung als leistungsstarke
überregionale Verkehrsachsen von West nach Ost für den großräumigen und
überregionalen Verkehr. Es sind Entlastungen des nachgeordneten Netzes,
bessere Verkehrsbeziehungen in der Region und ein Profitieren unserer
Wirtschaftsstandorte zu erwarten. Die Vertreter aus Politik und
Wirtschaft unserer Region haben sich überwiegend nachdrücklich und
parteiübergreifend für die Aufnahme der Neubauprojekte in die
Bundesplanung und für eine zügige Umsetzung eingesetzt.
Das Landratsamt Nordsachsen als Fachbehörde mit vielfältigen
Aufgabenzuweisungen aber zugleich auch als Behörde für die
Selbstverwaltungsaufgaben des Landkreises wird in die Planverfahren zu
Bundesstraßen vom Planungsträger (Autobahnamt Sachsen, Straßenbauamt
Leipzig) als Träger öffentlicher Belange einbezogen und hat dazu eine
Reihe von Stellungnahmen abgegeben. Die Koordinierung dieser
Stellungnahmen im Hause unter Einbeziehung aller betroffenen Bereiche
übernimmt das Sachgebiet Planung des Bauordnungs- und Planungsamtes. Das
Landratsamt muss dabei, wie bei allen Stellungnahmen zu Maßnahmen
anderer Planungsträger eine neutrale und unvoreingenommene Grundposition
waren. Der Landkreis ist nicht selbst Planungsträger und führt auch
nicht die Verwaltungsverfahren die bis zur Genehmigung der Durchführung
des Baus erforderlich sind. Die Baulast für die Bundesstraßen liegt bei
der Bundesrepublik Deutschland und wird im Auftrag des Bundes von den
Ländern durch deren Fachbehörden vollzogen.
Nach der Aufnahme in den Bedarfsplan für Bundesfernstraßen verläuft
der Verfahrensweg bis zum Bau in der Regel wie folgt:
- Raumordnungsverfahren 1:25 000
- Linienbestimmung 1:5000
- Vorentwurf (ggf. abschnittsweise) 1:5000
- Genehmigungsplanung 1:000
- Planfeststellungsverfahren 1:1000
- Ausführungsplanung 1:1000/500
- Vergabeverfahren
- Bauausführung
Im Raumordnungsverfahren und Planfeststellungsverfahren (in Sachsen
durch die Landesdirektion durchgeführt) erfolgt eine öffentliche
Auslegung der Planunterlagen und zugehörigen Umweltuntersuchungen.
Ist zur raumordnerischen Einordnung des Vorhabens eine Fortschreibung
der Regionalplanung erforderlich wie im Falle der B87n in der
Planungsregion Westsachsen, so erfolgt auch hier eine
Öffentlichkeitsbeteiligung durch Auslegung. In diesem Fall ist der
Landkreis NOS als Träger der Regionalplanung (mit dem LK Leipzig und der
Stadt Leipzig) auch in einer planenden Funktion. Der Detaillierungsgrad der Planung nimmt bis zur Ausführungsplanung
Schritt für Schritt zu. Die Antragsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren sind dann
flurstücksscharf.Für die Gemeinden und die Bürger vor Ort, die die örtlichen Verhältnisse
am besten kennen besteht die Möglichkeit, sich intensiv in den
Planungsprozess einzubringen.
Für B 87n und B 6n liegt dem Landratsamt
Nordsachsen bezüglich der eingangs erläuterten Verfahrensabfolge
nachfolgender Kenntnisstand vor:
Bundesstraße B 87n:
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Ausgangssituation |
- Ausbau einer verkehrsgerechten und leistungsfähigen
Fernstraßenverbindung im Zuge der großräumigen Verbindungsachse
Leipzig-Eilenburg-Torgau-BAB A 13 (Brandenburg)-Cottbus-Frankfurt(O.)-Poznan
verankert als wichtige Infrastrukturmaßnahme in den geltenden
Raumordnungs- und Fachplänen des Freistaates Sachsen und
Brandenburgs.
- Aufnahme in die Fernstraßenplanung des Bundes u.a. durch
langjährige Forderungen und Aktivitäten der regionalen Akteure aus
Politik und Wirtschaft (Projekt A 16; „Leipzig-Lausitz-Trasse“);
Unterstützung des Freistaates
- Planungsträger ist das Autobahnamt Sachsen, Baulastträger die
Bundesrepublik Deutschland
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Wichtige Eckdaten |
- Gesamtlänge zwischen BAB A14 und Ortslage Löhsten in
Brandenburg ca. 61 km
- 50 km bis Zwethau 4-streifig, dann 2-streifig
- Anbindungen B6n und B183 werden separat untersucht
- Kosten über 350 Mio.€
- Prognosebelegungen (Kfz/24h) Horizont 2020 je nach
Trassenvariante zwischen Leipzig und EB 20 000 bis 47 000;
zwischen EB und TO ca. 18 000 bis 20 000
- Untersuchungsraum für die UVS im ROV 415 km²
- Das Autobahnamt hat im Zuge der Variantenuntersuchungen im
Rahmen der Antragsunterlagen ROV einen Trassenvorschlag
unterbreitet, der jedoch noch keine Vorzugsvariante darstellt
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Verfahrensablauf |
- Fortschreibung des Regionalplans der Planungsregion
Westsachsen durch den Regionalen Planungsverband Westsachsen
(Landkreise Nordsachsen und Leipzig sowie Stadt Leipzig als
Träger)
- Durchführung eines Raumordnungsverfahrens durch die Höhere
Raumordnungsbehörde (Landesdirektion Leipzig)
- Linienbestimmung -> Vorentwurf -> Genehmigungsplanung ->
Planfeststellungsverfahren -> Ausführungsplanung
->Vergabeverfahren -> Bauausführung
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Verfahrensstand |
- Teilfortschreibung des Regionalplans Westsachsen mit
strategischer Umweltprüfung (Umweltbericht)
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- Soll regionalplanerische Festlegungen innerhalb des
Trassenkorridors für die B87n mit den Erfordernissen dieses
überregionalen Straßenbauvorhabens in Einklang bringen
- Aufstellungsbeschluss der Verbandsversammlung am 23.05.08
- Beteiligung TÖB zum Rohentwurf nach §6(1) SächsLPlG
September/Oktober 2008
- Abwägung März 2009
- Anhörung TÖB und öffentliche Auslegung nach §6(2) SächsLPlG im
August/September 2009
- Eingang von über 2000 Stellungnahmen (ca. 1900 von Bürgern der
Stadt Taucha und der Gemeinde Borsdorf); Auswertung und
Erarbeitung von Abwägungsvorschlägen durch die Planungsstelle des
Verbandes dauert voraussichtlich bis Ende März 2010 (Beschlusslage
der Verbandsversammlung)
- Verzögerung des Satzungsbeschlusses, der Genehmigung der
Satzung und des Eintretens der Rechtskraft um ca. 6 Monate. Der
Regionale Planungsverband wird die Auswertung der Stellungnahmen
mit äußerster Sorgfalt und Ernsthaftigkeit behandeln und eine
Stellungnahme zum ROV erst nach dem Abwägungsbeschluss der
Verbandsversammlung abgeben. Die Regionale Planungsstelle ist
beauftragt, mit den Schlüsselbeteiligten Gespräche zu führen.
- Satzung ist durch Normenkontrollklage beim OVG Bautzen
angreifbar
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- Raumordnungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsuntersuchung
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- Basiert auf der Fortschreibung des Regionalplans und kann erst
nach dessen Rechtskraft abgeschlossen werden
- Antrag wurde durch das Autobahnamt Sachsen im Juli 2009 bei
der LDL gestellt; am 28.09.09 eröffnet
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und öffentliche
Auslegung Oktober-Dezember 2009
- Stellungnahme LRA vom 27.11.2009
- ROV wird mit einer raumordnerischen Beurteilung abgeschlossen
die die öffentlichen Planungsträger bindet; Kein Bescheid - kein
Rechtsmittel.
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Als Schwerpunkte bei der Entscheidungsfindung stellen sich die
möglichen Trassen der Ortsumgehung Torgau und vor allem des
Abschnittes zwischen Eilenburg und der Bundesautobahn A 14 dar. Das
belegen auch die deutlichen Reaktionen in der Öffentlichkeit, die
sich in zahlreichen Einwänden und Hinweisen zu den o.g. Verfahren
und der Bildung von Bürgerinitiativen zeigen. |
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Bundesstraße B 6n:
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Ausgangssituation |
- Das Vorhaben B 6n liegt im besonderen Interesse des Landes
Sachsen Anhalt, hat aber auch als Ost-West-Magistrale in Richtung
Nordharz für Sachsen und Brandenburg große Bedeutung. Im
Bedarfsplan ist der den Landkreis NOS berührende Ab-schnitt als
2-streifiger Neubau im weiteren Bedarf (Realisierung nach 2015)
mit Planungsrecht und besonderem naturschutzfachlichem
Planungsauftrag aufgenommen.
- Im regionalen Entwicklungsplan Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg
(seit 29.01.06 in Kraft) erfolgt eine Darstellung (in dem für NOS
und Bad Düben relevanten Bereich) als Hauptverkehrsstraße mit
Landesbedeutung in Planung mit näherem Abstimmungsbedarf.
- Im 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes Sachsen-Anhalt
(Stand Ende 2009) erfolgt die kartographische Darstellung als
autobahnähnliche Fernstraße in Planung. Die textliche Formulierung
im Ziel 77 des LEP lautet: Verlängerung der B 6n von der A 14 zur
A 9 und über Sachsen-Anhalt hinaus als überregionale Verkehrsachse
in Richtung Osten.
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Verfahrensablauf |
- Über den Stand von Planungsverfahren über die
Landesplanungsebene in Sachsen-Anhalt hinaus ist uns noch nichts
bekannt geworden.
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Zusammenhang mit der Verkehrssituation in Bad Düben |
- Durch die Kurstadt Bad Düben verlaufen 3 Bundesstraßen, die
entsprechende Belastungen mit sich bringen. Obwohl in den letzten
Jahren verkehrstechnische und –organisatorische Veränderungen
realisiert werden konnten (z.B. neue Nordtangente und Umbau der
Parkstraße zum Fußgängerbereich, Zweirichtungsverkehr der
Neuhofstraße/Bitterfelder Straße und Entlastung der Lutherstraße,
Gustav-Adolf-Straße) konnten die Verkehrsprobleme bisher nicht
zufriedenstellend gelöst werden. Eine 2007 gegründete
Bürgerinitiative ringt seitdem um eine Ortsumfahrung im Zuge der B
2, die allerdings eine neue Muldebrücke erforderlich macht.
- Das Landratsamt unterstützte dieses Ansinnen u.a. durch die
Umsetzung konkreter verkehrsorganisatorischer Maßnahmen und
verstärkte umfangreiche Kontrolltätigkeit.
- Durch den Landrat wurde der Gedanke einer Ortsumfahrung für
Bad Düben in Verbindung mit einer für den Landkreis insgesamt
bedeutenden weiteren Muldequerung in verkehrspolitischen Foren in
Bad Düben und gegenüber den Entscheidungs-trägern auf Landes- und
Bundesebene immer mit getragen und unterstützt.
- Dabei wurden Planungen, wie die einer B 6n in Lösungsmodelle
einbezogen, so auch die wiederholt durch Dr. Rohde (SMWA)
angeregte und seiner Meinung nach am realistischsten erscheinende
Lösung mit einer Süd-Ost-Umgehung.
- Zielstellung ist so nach derzeitiger Herangehensweise die
Entlastung der Stadt Bad Düben durch eine Verbindung von B 2 zur
derzeit in der Trassierung nicht feststehenden B 6n (nördlich von
Bad Düben) über Staatsstraßen herzustellen (siehe schematische
Karte als Anlage, die nur dieses Prinzip verdeutlichen soll).
- Dieser Abschnitt, einschließlich neuer Muldebrücke, müsste in
den Landesverkehrsplan Sachsen eingeordnet und mit Landesmitteln
gebaut werden.
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Handlungsbedarf/Ausblick |
- Die Verbindung dreier Bundesländer – Sachsen-Anhalt, Sachsen
und Brandenburg – durch eine leistungsfähige Trasse ist als
verkehrspolitisch und wirtschaftlich bedeutsam einzuschätzen.
Darüber hinaus verbindet sie Mitteldeutschland mit
Ost-Deutschland/Polen einerseits und West- und Norddeutschland
über den Harz andererseits.
- Es besteht die Chance und Möglichkeit unter Berücksichtigung
des Neubaus B 6n eine örtliche Verkehrslösung für die Kurstadt Bad
Düben in Form einer Ortsumfahrung verbunden mit einer weiteren
Muldequerung im Landkreis (es gibt derzeit nur zwei) zu erreichen.
Diese deutliche Botschaft brachte Landrat Czupalla im letzten Jahr
aus Dresden mit, als er sich für die Beschleunigung der
Brückensanierung einsetzte.
- Im gegenwärtigen frühen Planungsstadium mit nur ungefährem
Wissensstand sollte diese Chance nicht zerredet werden. Die B 6n
muss grundsätzlich gebaut werden, über die Details kann in den
weiteren Planungsphasen gesprochen werden. Genehmigungen für
derartige Großvorhaben, das gilt ebenso für die B 87n, sind nur
dann zügig erreichbar wenn die Maßnahmenträger den Konsens mit den
vom Vorhaben Betroffenen und Berührten suchen und zu gut
abgewogenen tragfähigen Lösungen kommen.
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Anlage 1 (Auszug
aus dem "Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen" des
Fernstraßenausbaugesetzes vom 20.01.2005)
Anlage 2 (Maßnahmen
des Fernstraßenausbaugesetzes an Bundesstraßen im Landkreis Nordsachsen)
Anlage 3
(Schematische Darstellung mögliche B 6n und Süd-Ost-Umgehung Bad Düben) |