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Landesdirektion bewilligt 153.000 Euro für externes Gutachten
 

Dienstag, 12. Januar 2010
Landkreis Nordsachsen.
Dem in Finanznöten steckenden Landkreis Nordsachsen hat jetzt die Landesdirektion Leipzig eine Bedarfszuweisung zur Erstellung eines Gutachtens zur Haushaltskonsolidierung in Höhe von 153.000 Euro bewilligt. Die Mittel werden nach dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz bereitgestellt. „Damit drückt der Freistaat Sachsen seine konkrete Unterstützung und Solidarität gegenüber dem Landkreis Nordsachsen mit dem Ziel der Bewältigung seiner außerordentlich komplizierten Lage aus. Ziel ist und bleibt, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landkreises dauerhaft zu gewährleistet “, so der Präsidenten der Landesdirektion Leipzig, Walter Christian Steinbach.

Die Zuweisung soll eine unabhängige und tiefgründige Untersuchung des gesamten Kreishaushaltes auf Einsparpotenziale ermöglichen. Dabei sind zum einen denkbare Ausgabenreduzierungen zu prüfen, zum anderen aber auch Reserven auf der Einnahmenseite des Landkreises aufzuzeigen. Mit Hilfe des externen Gutachtens soll der Landkreis ein fundiertes Haushaltssicherungskonzept erstellen und dieses dem Kreistag zur Entscheidung vorlegen, das sowohl den Abbau des mittelfristig ausgewiesenen Defizits von 165 Mio. Euro als auch die Rückführung der Verschuldung gewährleistet. Die bewilligte Bedarfszuweisung beläuft sich auf 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten des Gutachtens. Der Landkreis hat seinerseits Eigenmittel in Höhe von 38.000 Euro zu erbringen.