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Soko Corinna: Haftbefehl gegen mutmaßlichen Mörder von Corinna S. erlassen
 

Montag, 3. August 2009
Eilenburg.
Pressemitteilung der Polizeidirektion Westsachsen zum Mordfall Corinna, Stand: 02.08.2009, 17:30 Uhr

Am gestrigen Tag wurde ein 39-jähriger Eilenburger unter dem dringenden Tatverdacht vorläufig festgenommen, die 9-jährige Corinna S. aus Eilenburg vergewaltigt und ermordet zu haben. Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichtes Leipzig erließ am heutigen Tag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Leipzig gegen den Mann einen Haftbefehl wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern mit Todesfolge, Vergewaltigung mit Todesfolge sowie Mord und ordnete den Vollzug der Untersuchungshaft an.

Im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Leipzig und der Polizeidirektion Westsachsen wurde in Anwesenheit von Landespolizeipräsident Merbitz, dem Leiter der Polizeidirektion Westsachsen, Leitender Kriminaldirektor Georgie und dem Leiter der Staatsanwaltschaft Leipzig, Leitender Oberstaatsanwalt Strobl, und im Beisein der die Familie von Corinna vertretenden Rechtsanwältin Frau Tust in Eilenburg heute über das Ergebnis der bisherigen Ermittlungen informiert. Danach gingen seit dem Verschwinden der neunjährigen Corinna S. am 28.07.2009 bisher insgesamt 164 Hinweise aus der Bevölkerung ein. Aufgrund von vier Hinweisen begründete sich am gestrigen Tag der Anfangsverdacht gegen einen 39-jährigen Eilenburger. Durch die Staatsanwaltschaft Leipzig wurden aufgrund der weiteren Ermittlungen der Soko gestern die erforderlichen richterlichen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse erwirkt und am Abend die vorläufige Festnahme des Tatverdächtigen angeordnet. Der Tatverdächtige wurde am 01.08.2009 gegen 23.00 Uhr vorläufig festgenommen. In seiner Vernehmung ließ er sich umfassend zur Tat ein und gestand die Tötung des Kindes Corinna.

Bei dem Beschuldigten handelt es sich um den 39-jährigen Lutz Peter Sch. aus Eilenburg. Er ist polizeibekannt und wegen diverser Straftaten u.a. wegen Verkehrsdelikten und wegen Brandstiftung vorbestraft. Der Beschuldigte ist jedoch bisher weder wegen Sexualstraftaten noch Gewaltdelikten in Erscheinung getreten. Der Beschuldigte wurde zuletzt am 01.07.2008 nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe aus der Strafhaft entlassen.

Die Arbeit der Soko Corinna wird mit Hochdruck fortgeführt. Die Aussagen des Täters müssen nun durch objektive Beweise untermauert werden. Die Auswertung der gerichtsmedizinischen Untersuchungen sowie die kriminalistische Tatortarbeit dauern noch an. Wann diese abgeschlossen sein werden, ist offen. Einzelheiten zum Tatort sowie dem mutmaßlichen Tathergang können zum jetzigen Zeitpunkt mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht mitgeteilt werden. An dieser Stelle bedanken sich Polizei und Staatanwaltschaft auch nochmals bei der Bevölkerung für ihre Mithilfe. Die Hinweise trugen maßgeblich zum Ermittlungserfolg bei.