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Ab 0 Uhr Rauchverbot in Sachsens Kneipen
 

Ab dem 1. Februar 2008 gilt in Sachsen das Rauchverbot
Donnerstag, 31. Januar 2008
Landkreis Delitzsch.
Wer sich in einer Kneipe eine Zigarette anstecken will, muss ab morgen vor die Tür gehen, denn ab dem 1. Februar 2008 gilt in Sachsen das Nichtraucherschutzgesetz. Wer kann,  benutzt die Tür nebenan, denn der Gesetzgeber erlaubt Gastwirten mit mehr als zwei Räumen, dass sie eines ihrer Zimmer den Rauchen überlassen. Nicht nur in Restaurants und Kneipen ist zukünftig der blaue Dunst verboten. Gleiches gilt auch in den Landesbehörden, im Landtag, in Gerichten, in Krankenhäusern und Arztpraxen, in Apotheken, in Museen und Theatern, in Hochschulen und Schulen inklusive des Schulhofes. Sogar Diskotheken müssen komplett rauchfrei sein. Verstöße gegen das Gesetz sollen mit Geldstrafen von bis zu 5000 Euro geahndet werden. Der Gesetzestext kann über die Seiten des Sächsischen Staatsministerium für Soziales (www.sms.sachsen.de) abgerufen werden.

Foto: DaKoMa IT-Systems