news
Veterinär-Grenzkontrollstelle am Flughafen Leipzig/Halle - Neues Aufgabengebiet für das Landratsamt Delitzsch
 

Landkreis Delitzsch - 03. August 2007. Das Amt für Öffentlichen Gesundheitsdienst informiert: Mit der Ansiedlung großer Logistikunternehmen am Flughafen Leipzig-Halle entstand in den letzten Monaten ein Luftfrachtdrehkreuz, welches Waren aus allen Teilen der Welt in die EU verbringt, verteilt und umschlägt. Die Post-Express-Tochter DHL beabsichtigt, die inter-nationale zollrechtliche Abfertigung ihres Frachtaufkommens aus Drittländern und der EU, das gegenwärtig noch an den Flughäfen in Köln und Brüssel umgeschlagen wird, an den Standort Leipzig-Halle zu verlagern.

Die an diesem Verteilerzentrum ankommenden Sendungen von Tieren und Waren tierischer sowie pflanzlicher Herkunft sind neben der zollrechtlichen Abfertigung auch einer veterinär-rechtlichen Kontrolle auf der Grundlage innerstaatlicher (z. B. Binnenmarkttierseuchen-Schutzverordnung und Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen) und europäischer Rechtssetzungen (z. B. Verordnung über die veterinärrechtlichen Kontrollen bei der Einfuhr und Durchfuhr von Lebensmitteln tiersicher Herkunft aus Drittländern sowie über die Einfuhr sonstiger Lebensmittel aus Drittländern) zu unterziehen. Zur Wahrnehmung dieses neuen Aufgabengebietes wurde am Flughafen eine Grenzkontrollstelle nach den Anforderungen entsprechender EU-Gesetzlichkeiten durch die Flughafen Leipzig-Halle GmbH errichtet.

Der Gebäudekomplex besteht aus drei Funktionsbereichen:

  • Räume für die Abfertigung und zeitweise Unterbringung lebender Tiere mit Untersuchungs- und Laborbereich,
  • Lebensmittel – Bereich (Food Erzeugnisse) mit separatem Anlieferungsbereich und Untersuchungs- sowie Laborräumen,
  • Non-Food – Bereich (Nichtlebensmittel) mit den erforderlichen Arbeitsräumen zur Anlieferung und Untersuchung der gestellten Sendungen.

Ab September werden an dieser neu eingerichteten tierärztlichen Grenzkontrollstelle durch amtliche Tierärzte die Einfuhr und die Durchfuhr aller Sendungen mit Erzeugnissen tierischer Herkunft (z. B. Schafswolle und Federn), Lebensmittel tierischer Herkunft (z. B. Milchprodukte und Fleischerzeugnisse) und pflanzliche Lebensmittel (z. B. Nüsse und Gewürze), die aus Drittländern stammen, kontrolliert. Entsprechend des Bedarfes zur Abfertigung aller vorführpflichtigen Sendungen wird diese Außenstelle des Amtes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in zwei Schichten die Veterinärkontrollen durchführen. Dabei wird es eine enge Zusammenarbeit mit der Zolldienststelle am Flughafen und den jeweiligen Einführern der Sendungen geben. Für den Einsatz an der Grenzkontrollstelle sind vorerst 3 Tierärzte und 3 Sachbearbeiter vorgesehen. Bei jeder Sendung erfolgt durch die Tierärzte die Durchführung der Dokumenten- und Nämlichkeitskontrolle und die physische Untersuchung der Tiere und Waren, einschließlich der Entnahme von Laborproben sowie das Ausstellen der Abfertigungsdokumente.

Bevor die Einfuhr lebender Tiere genehmigt wird, erfolgt die Prüfung der Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften, wie Tierschutz und Tierseuchenrecht. Grundsätzlich soll durch diese Kontrollmaßnahmen die Einschleppung von Tierseuchen (z. B. Geflügelpest oder Maul- und Klauenseuche) über den Flugverkehr in die Länder der EU verhindert werden. Deshalb erfolgen gemeinsame Kontrollen mit der Zollbehörde im privaten Reiseverkehr, z. B. über die Mitführung von Reiseproviant und Lebensmitteln sowie Kontrollen beim Reiseverkehr mit Heimtieren (z. B. Hunde, Katzen und Frettchen).

Durch diese Veterinärkontrollen an der Grenzkontrollstelle des Flughafens Leipzig-Halle soll gewährleistet werden, dass

  • nur sichere Lebensmittel, die den lebensmittelrechtlichen Anforderungen der Europäischen Union entsprechen, über den Lebensmittelhandel an den Verbraucher gelangen und
  • die Einschleppung von gefährlichen Tierseuchen nach Deutschland und in das Gebiet der EU verhindert wird.

Dr. Preuß
Amtstierarzt