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Arbeitsgruppen "Kreisreform" bekommen Hausaufgaben
 
Am 1. Juli 2008 soll aus den Kreisen Delitzsch und Torgau- Oschatz der Landkreis Nordsachsen werden

Landkreis Delitzsch - 25. Mai 2007. Die Kreisreform in Sachsen ist beschlossene Sache. Mit der Reduzierung der 22 Landkreise auf 10 und der sieben kreisfreien Städten auf drei wird der demographischen Entwicklung Rechnung getragen. In einer gemeinsamen Presseinformation der Arbeitsgruppen „Kreisreform“ der Landkreise Torgau-Oschatz und Delitzsch heißt es dazu wie folgt: Am 23. Mai 2007 trafen sich die Arbeitsgruppe „Kreisreform des Kreistages Torgau-Oschatz“ und die Arbeitsgruppe „Kreisreform des Landkreises Delitzsch“ zu einer zweiten gemeinsamen Beratung in Eilenburg.

Wichtigster Tagesordnungspunkt war die Vorstellung des durch die gemeinsame Arbeitsgruppe „Finanzstatus“ für den Fall einer eventuellen Fusion der beiden Landkreise erarbeiteten Finanzstatus der Landkreise Torgau-Oschatz und Delitzsch. Übereinstimmend würdigten die Teilnehmer an dieser Beratung die im investiven Bereich in den beiden Landkreisen erreichten Ergebnisse, der dadurch entstandenen Verschuldung wurde insofern beim Finanzstatus eine nicht so entscheidende Bedeutung beigemessen. Ausgehend vom vorgestellten Finanzstatus wurde als ein wesentlicher Schwerpunkt für die weitere Tätigkeit beider Landkreise die Notwendigkeit einer konsequenten Haushaltskonsolidierung festgestellt und eingefordert.

Aus der gemeinsamen Beratung der Arbeitsgruppen heraus gab es nachfolgende Festlegungen:

  • Durch die Verwaltungen der Landkreise Torgau-Oschatz und Delitzsch sind, unabhängig von einer möglichen Fusion und der oder des Fusionspartners, intern Strukturvorschläge unter Beachtung des Grundsatzes der Präsenz der Landkreisverwaltung in der Fläche zu erarbeiten.
  • Durch die Verwaltung der beiden Landkreise sind für die Arbeitsgruppe „Finanzstatus“ Übersichten bezüglich der Verknüpfung von Pflichtaufgaben des Landkreises und der Städte und Gemeinden des Landkreises zu erstellen.

Abschließend betonten die Teilnehmer der gemeinsamen Beratung, dass sie nach wie vor an die aktuelle Beschlusslage ihrer Kreistage gebunden sind.

Grafik: DaKoMa IT-Systems